Was bieten wir an?

Geschützte Unterkunft:

Das Frauenhaus bietet Platz für insgesamt bis zu fünf Frauen mit ihren Kindern.

Für jede Frau und ihre Kinder steht ein eigener Raum zu Verfügung. Die Wohneinheiten umfassen Küche und Bad, sodass die Frauen sich und ihre Kinder eigenverantwortlich versorgen können.

Das Frauenhaus ist über den FrauenNOTRUF Innergebirg +43 (0)664/ 500 68 68 rund um die Uhr erreichbar.


Psychosoziale und rechtliche Beratung und Begleitung, sozialarbeiterische Unterstützung:

Die Anliegen und Probleme, die Frauen an uns herantragen, beinhalten das oft erstmalige Ansprechen der erlebten Gewalt, den Wunsch nach Klärung ihrer momentanen Lebenssituation, und das Erarbeiten von entsprechenden, auch rechtlichen Lösungsmöglichkeiten.

Aufklärung über Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, Hilfestellung bei Trennung und Scheidung, Informationen zu damit verbundenen Notwendigkeiten wie Existenzsicherung, Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, aber auch Aufklärung über Unterhaltsansprüche, Obsorge, Aufteilung. Die Abklärung der fremdenrechtlichen Gegebenheiten oder die Beratung von betroffenen Frauen in Bezug auf strafrechtliche Prozesse helfen ihnen, Zukunftsperspektiven zu entwickeln und zu realisieren.

Erweist es sich als nötig, bieten wir Frauen in weiterer Folge auch die Begleitung zu Ämtern und Behörden, Polizei, Gerichten und sonstigen Einrichtungen an.


Pädagogische Beratung:

Die soziale und pädagogische Arbeit mit Kindern im Frauenhaus schafft die Möglichkeit für von Gewalt betroffene oder bedrohte Kinder, ihre Gewalterfahrungen und Trennungssituation im geschützten Rahmen zu verarbeiten.


Ambulante Beratung und Begleitung:

Frauen aus dem Pinzgau oder Pongau, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, aber aus bestimmten Gründen nicht im Frauenhaus wohnen können oder wollen, können Beratung und Begleitung auch ambulant in Anspruch nehmen. Das ambulante Angebot umfasst Krisenintervention, psychosoziale und juristische Beratungen, welche persönlich in einem geschützten Rahmen im Frauenhaus oder aufgrund der möglichen Mobilität der Beraterinnen, in der näheren Umgebung des Wohnortes der Rat suchenden Frauen oder auch telefonisch stattfinden können.

Prozessbegleitung


Was ist Prozessbegleitung?

Prozessbegleitung ist zum Einen die Begleitung von Opfern und Angehörigen durch ein Strafverfahren und zum Anderen die Auseinandersetzung mit deren Ängsten, Befürchtungen, den Gefühlen von Verzweiflung, Trauer oder Wut.
Prozessbegleitung umfasst auch die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine AnwältIn.

Wer hat Anspruch auf Prozessbegleitung?

Opfer von körperlicher und/oder psychischer, sexueller Gewalt erhalten kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

Sie können von uns kostenlose Unterstützung bei der Anzeigenerstattung und während des Strafverfahrens erhalten, wenn

  • Sie von Ihrem (Ex-) Mann/Lebensgefährten/Freund oder einer anderen Person  misshandelt und verletzt worden sind
  • Sie von ihm gefährlich bedroht worden sind
  • Sie sexuelle Gewalt durch ihn erlebt haben
  • Sie von ihm beharrlich verfolgt werden (Stalking)
  • Sie Angehörige eines Gewaltopfers sind, das an den Folgen der Tat gestorben ist


Bevor Sie sich zu einer Anzeige entschließen, ist es hilfreich, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden.

Besteht ein Anspruch auf Prozessbegleitung, so ist deren Inanspruchnahme KOSTENLOS.

Nähere Informationen finden Sie unter www.justiz.gv.at/home/service/opferhilfe-und-prozessbegleitung, oder kontaktieren Sie einfach uns!